Unter dem Begriff Einheitswert versteht man den
durch das zuständige Finanzamt festgelegten
steuerlichen Richtwert für Grundstücke und Gebäude.
Der Einheitswert ist die Bemessungsgrundlage für die
Ermittlung der Grundsteuer, der Grundsteuermessbetrag sowie
die Schenkungs- und Erbschaftssteuer.
In der Regel liegt der Einheitswert weit unter dem
tatsächlichen Wert einer Immobilie.
Gesetzliche Grundlage für die Ermittlung des Einheitswertes
ist das Bewertungsgesetz
(BewG) |
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