Der Einheitswert
einer Immobilie wird nach unterschiedlich Verfahren
ermittelt:
1. bei bebauten Grundstücken nach dem Ertragswertverfahren
2. bei aufwändigen Gebäudetypen und Einfamilien- und
Zweifamilienhäusern nach dem Sachwertverfahren
Der Einheitswert von Grundstücken wird grundsätzlich im Ertragswertverfahren
ermittelt. Hierbei geht man aus von der Jahresrohmiete auf der Basis des Jahres 1964 und
bestimmten Vervielfältigern, die der Anlage zu den Bewertungsrichtlinien für das
Grundvermögen entnommen werden. Daneben können Zuschläge und Abschläge zu einer
Ermäßigung oder Erhöhung des Einheitswertes führen.
Das zuständige Finanzamt teilt im sogenannten
Einheitswertbescheid den Einheitswert und die
Berechnungsgrundlagen dem Eigentümer mit. |
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