WÄRMESCHUTZVERORDNUNG (WSVO) |
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| Allgemeine Information über die Wärmeschutzverordnung |
| Seit dem 1. Januar 1995 gilt für Neubauten und wesentliche
Umbauten eine neue Wärmeschutzverordnung. Ziel dieser Verordnung ist es, den
Energieverbrauch und damit die CO2 - Emission um 30 Prozent zu verringern. Gleichzeitig
weist das Bundeswirtschaftministerium daraufhin, dass der Bedarf an Heizenergie zur
Jahrtausendwende um weitere 20 Prozent gesenkt werden soll. Wer heute also
Niedrigenergie-Häuser baut, ist für diesen Standard bereits gerüstet.
Die neue Verordnung gibt einen Gesamtbedarf an Heizenergie vor, der bei einer bestimmten Hausgröße in einem Jahr verbraucht werden darf, statt wie bislang viele Zahlen für einzelne Bauteile zu nennen. So bleibt den Bauherren viel Gestaltungsspielraum. Doch keine Verordnung ohne Ausnahmen: Für Ein- und Zweifamilienhäuser, sowie für Gebäude mit zwei Vollgeschossen und maximal drei Wohnungen darf das alte Rechenverfahren auch weiterhin angewandt werden. Neu ist auch, dass die Sonneneinstrahlung in ein Gebäude beispielsweise durch Glasvorbauten in der Energiebilanz berücksichtigt wird. Es lohnt sich also, die Häuser nach der Sonne auszurichten - mit großen wärmegedämmten Fenstern, die nach Süden oder Südwesten zeigen. Das erspart außerdem Strom, da so mehr Licht einfällt. Die neue Wärmeschutzverordnung schreibt darüber hinaus einen "Wärmebedarfsausweis" für jedes neue Gebäude vor. Er gibt Auskunft über den errechneten Bedarf an Heizenergie.
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